Jährliches Dokument gem. § 10 WpPG
Jährliches Dokument

Das zum 1. Juli in Kraft getretene Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) regelt in § 10, dass börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung stellen, dass alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht hat oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.


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